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§ 24 UmwStG,Grundstücksübertragungen im Rahmen von Einbringungen,Umwandlung einer GbR in eine GmbH & Co. KG

Die R+H Architekten GbR (zwei Gesellschafter jeweils 50 %) betreibt ihr Architekturbüro in eigenen Räumlichkeiten in B-Stadt. Das Gebäude (R+H jeweils hälftige Eigentümer) besteht aus drei Etagen. Das EG und das 2. OG werden an einen Arzt bzw. Rechtsanwalt vermietet. Das 1. OG nutzt die R+H Architekten GbR. In den Steuererklärungen werden für das EG und das 2. OG V+V-Einkünfte erklärt. Das 1. OG stellt jeweils (Sonder-)Betriebsvermögen der Gesellschafter in der R+H Architekten GbR dar. Im Rahmen einer Nachfolgeregelung möchte die Architekten GbR nun den betrieblich genutzten Gebäudeanteil in eine neu zu gründende GmbH & Co. KG, an denen beide wiederum Gesellschafter mit jeweils 50 % sein sollen, übertragen. Hierdurch soll die Versteuerung der stillen Reserven vermieden werden. Für das Objekt gibt es keine Teilungserklärung. Es würde somit 1/3 des Gebäudes in der zukünftigen GmbH & Co. KG bilanziert. Frage: 1. Ist eine solche Übertragung ohne Teilungserklärung möglich? 2. Ist eine Übertragung wie oben dargestellt steuerneutral möglich?
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