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Spaltung,Abspaltung

Ich muss für die M GmbH eine Ausgliederungsbilanz per 31.05.2021 erstellen. Die M GmbH hat zwei Teilbetriebe. Teilbetrieb B wird per 31.05.2021 auf eine andere Gesellschaft ausgegliedert zum Buchwert. Die Teilbetriebe sind über eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt steuerrechtlich geklärt und anerkannt. Frage: 1. Zwischen der M GmbH und der A GmbH besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft. Muss ich in der Ausgliederungsbilanz die Umsatzsteuerzahllast der Teilbetriebe aufteilen? 2. Die M GmbH hat per 31.05.2021 einen Gewinn. Muss ich in der Ausgliederungsbilanz die Steuerberechnungen aufgeteilt nach Teilbetrieb vornehmen?
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