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§§ 20,21 UmwStG,§ 22 Abs. 3 UmwStG,Nachweispflicht bei Einbringung zu Buchwerten

Ist die Nachweispflicht gem. § 22 Abs. 3 UmwStG an eine Beteiligungshöhe gekoppelt? Konkret: Muss die Meldung in jedem Fall vorgenommen werden oder nur, wenn eine Beteiligung von mehr als 1 % besteht?
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