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Einzelunternehmen ? e.K.,Formwechselnde Umwandlung?,§ 190 UmwG

Mein Mandant war bisher Einzelunternehmer (Erbringung von Leistungen in der Gebäudereinigung). Nun wurde das Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragen. Der Mandant führt nun den Zusatz e.K. Um was handelt es sich bei der „Umfirmierung“ durch Eintragung ins Handelsregister vom Einzelunternehmen zum e.K.? Handelt es sich hier steuerrechtlich um einen Formwechsel lt. UmwStG? Welche Meldungen sind gegenüber dem Finanzamt zu machen? Im Fall des Buchwertansatzes: Wurden hier Sperrfristen ausgelöst? Muss ab Eintragung im Handelsregister eine Bilanz erstellt werden? Wenn beispielsweise zum 1.2.2022 Eintragung ins HR → Eröffnungsbilanz e.K. zum 1.2.2022, korrekt? Darstellung Posten aus Einzelunternehmen als Bilanzpositionen in der Eröffnungsbilanz des e.K.?
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