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§ 21 UmwStG,§ 22 UmwStG,Verschmelzung

An der A GmbH sind A, B und C zu je 1/3 beteiligt. A und B bringen nun im Rahmen eines qualifizierten Anteilstauschs ihre Anteile in eine neu gegründete Holding-GmbH ein. BW-Antrag wird gestellt. Anschließend wird eine C GmbH auf die A GmbH verschmolzen. Die Anteilseigner der C GmbH erhalten neue Anteile an der A GmbH. Nunmehr sind die Holding-GmbH, C und die AE der C GmbH an der A GmbH beteiligt. Ein BW-Antrag wird gestellt. Ist dieser Vorgang vollumfänglich steuerneutral abbildbar? Birgt die Verschmelzung der C GmbH auf die A GmbH ein Risiko für den BW-Antrag des Anteilstauschs?
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