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Verschmelzung,Personengesellschaft

Mutter-GmbH hat zwei 100-%-Tochter-GmbH & Co. KGs. KG 1 erzielt im Jahr 2021 einen Gewinn, KG 2 einen Verlust, der durch § 15a EStG gefangen ist. Frage: Kann KG 2 auf KG 1 im Jahr 2022 rückwirkend auf das Jahr 2021 verschmolzen und dabei der Gewinn mit dem Verlust verrechnet werden?
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