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Familienstiftung,Betriebsaufspaltung

Folgender Sachverhalt liegt vor: Eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG (Besitz-Unternehmen), deren Alleingesellschafterin mit über 80 % an einer weiteren GmbH (Betriebs-Unternehmen) beteiligt ist, überlässt entgeltlich über das Besitz-Unternehmen Markenrechte an das Betriebs-Unternehmen. Es liegt eine Betriebsaufspaltung vor. In mehreren Jahren ist angedacht, die Anteile an dem Betriebs-Unternehmen auf eine zu gründende Stiftung (ggf. Familienstiftung) zu übertragen und nicht innerhalb der Familie zu belassen. Es handelt sich bei den Anteilen an der GmbH um Anteile an einer Ober- bzw. Muttergesellschaft, unter der u.a. weitere Beteilungungen strukturiert sind, die sowohl gemeinnützig als auch nicht gemeinnützig sind. Folgende Fragen stellen sich für uns: 1. Würde bei der Übertragung der Anteile an dem Betriebs-Unternehmen (Betriebs-GmbH und auch Mutter-bzw. Obergesellschaft) auf eine Stiftung die Betriebsaufspaltung gelöst und eine Aufdeckung der stillen Reserven in sämtlichen Anteilen an den GmbHs – d.h. sowohl der Mutter als auch der untergeordneten GmbHs (Töchter) – drohen? 2. Die in der GmbH & Co. KG gehaltenen und überlassenen Marken dürften steuerlich weiterhin Betriebsvermögen sein. 3. Oder besteht die Möglichkeit, eine steuerneutrale Überführung der Anteile an der Mutter-Gesellschaft (Betriebs-GmbH und deren Tochtergesellschaften) auf die Stiftung vorzunehmen? 4. Wenn eine Stiftung nicht in Frage kommt, besteht u.U. eine andere Möglichkeit der steuerneutralen Fortführung?
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