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§ 24 UmwStG,Sonderbetriebsvermögen und Einbringungen in eine Personengesellschaft,Funktional wesentliches Sonder-BV als Umwandlungshindernis

Folgender Sachverhalt: Die A GmbH & Co. KG beabsichtigt, den Betrieb an eine Tochter KG auszugliedern und die dazugehörigen Grundstücke (wesentl. Betriebsgrundlage) zurückzubehalten. Nach § 24 UmwStG ist dies nur möglich, wenn bei Weiterbestehen der Ausgangs-PersG diese die neuen Gesellschaftsrechte erhält (nicht die Gesellschafter) und alle wesentlichen Betriebsgrundlagen eingebracht werden. Der Rückbehalt von Wirtschaftsgütern als Sonderbetriebsvermögen ist ausreichend. Daher die Frage: Gelten die in der A GmbH & Co. KG zurückbehaltenen Grundstücke als Sonderbetriebsvermögen der „neuen“ KG? Sind die Voraussetzungen für den § 24 UmwstG (und damit die Übertragungen zu Buchwerten) damit erfüllt?
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