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Betriebsverpachtung,§ 20 UmwStG,§ 7 Abs. 8 ErbSTG

H und M halten je 50 % an einer Freiberufler-GmbH. Die Anteile sind im Privatvermögen. Zudem haben H und M jeweils eine Einzelpraxis, die jeweils an die GmbH verpachtet ist. Künftig soll M alleiniger Gesellschafter sein. Hierzu ist geplant, dass H seine Einzelpraxis an die GmbH verkauft und seine Anteile an der GmbH an M schenkt. M möchte seine Einzelpraxis zu Buchwerten in die GmbH einbringen. Hierzu sind folgende Schritte angedacht: 1. Einbringung des Einzelunternehmens des M gegen Gewährung neuer Anteile in die GmbH (als ersten Schritt, um mögliche Konsequenzen der Betriebsaufspaltung zu verhindern). Die Einbringung soll gegen Barkapitalerhöhung und Sachagio zu Buchwerten gem. § 20 UmwStG erfolgen. 2. Nach der Einbringung würde H seine Einzelpraxis an die GmbH verkaufen. 3. Als Letztes erfolgt die Übertragung der Anteile des H an der GmbH schenkweise an M. Fragestellung: Führt das Sachagio in Form der Einzelpraxis des M (= Einstellung in die Kapitalrücklage der GmbH) im Rahmen der Einbringung zu einer Werterhöhung der Anteile des H an der GmbH und löst damit Schritt 1 ggf. einen schenkungsteuerlichen Tatbestand i.S.v. § 7 ErbStG aus? Dies soll zwingend vermieden werden. Lediglich der Verkauf der Einzelpraxis des H an die GmbH soll steuerverhaftet sein, die weiteren Vorgänge sollen steuerneutral (ohne Steuerbelastung aus evtl. Folgewirkungen) erfolgen. Kann dies erreicht werden?
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