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§ 21 UmwStG,Holding,Einbringung

Unserem Mandanten wurde empfohlen, eine Holding zu gründen und seine GmbH-Anteile (100 %) dort einzubringen, um beim Verkauf der GmbH Steuern sparen zu können. Sind beim Einbringen der GmbH in die Holding Sperrfristen zu beachten, innerhalb derer ein Verkauf der GmbH-Anteile nicht möglich ist? Der Verkaufserlös ist dann in der Holding, dort körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig und kann nur durch Gewinnausschüttung an den Inhaber der GmbH gelangen unter Abzug der Kapitalertragsteuer.
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