Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einbringung in eine Personengesellschaft,steuerliche Rückwirkung,steuerneutrale Einbringung

Um Gesamtrechtsnachfolge und somit eine Umwandlung nach § 24 UmwStG zu erhalten, soll ein eingetragenes Einzelunternehmen in eine GmbH & Co. KG ausgegliedert werden. Der Mandant möchte dabei gerne seine minderjährigen Kinder rückwirkend beteiligt sehen. Bei Kauf einer Vorrats-GmbH & Co. KG, welche bereits seit Jahresanfang existiert, soll die achtmonatige Rückwirkung der Einbringung genutzt werden. Die Ehefrau und die Kinder sollen daher sofort bei Kauf der Vorrats-GmbH & Co. KG schenkungsweise einen voll eingezahlten Kommanditanteil erhalten und anteilsgerecht an der Kompl. beteiligt werden. Erst danach soll die Einbringung des Einzelunternehmens des Vaters gegen Gewährung von weiteren Gesellschaftsrechten bei der GmbH & Co. KG erfolgen. Kann die Ausgliederung wie gewünscht mit Rückwirkung von acht Monaten erfolgen? Gelingt es so, auch die Kinder rückwirkend am Ergebnis des eingebrachten Einzelunternehmens (nun in der GmbH & Co. KG) zu beteiligen? Falls nein, welchen Weg sehen Sie, um die Kinder rückwirkend am Ergebnis des Einzelunternehmens/GmbH & Co. KG zu beteiligen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen