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Einbringung,Anteilstausch,Aktien

Gründung GmbH & Co. KG. Einbringung Aktien aus dem PV. Erweiterte Anwachsung (Austritt Kommanditist mit Kapitalerhöhung Komplementär-GmbH). Folge: Anwachsung Vermögen (im Wesentlichen die eingebrachten Aktien) der KG auf die GmbH (steuerlich Fall von § 20 UmwStG). Frage: Können die Aktien nach der Einbringung nach § 20 UmwStG veräußert werden (§ 8b KStG)? Oder sind diese steuerverstrickt i.S. von § 21 UmwStG? Um einen §-21-UmwStG-Fall handelt es sich ja aber eigentlich nicht, und § 20 UmwStG enthält keine Sperrfrist für die Veräußerung von Vermögen, oder?
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