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Formwechsel einer GmbH & Co. KG in eine GmbH,Bilanzierung von Eigenkapital beim Formwechsel

Der 100%ige Kommanditist hat über Jahre hinweg teilweise seine Gewinnanteile aus der Beteiligung an der GmbH & Co. KG nicht an den Kommanditisten ausbezahlt. In der Bilanz der GmbH & Co. KG wurde dieser Betrag als Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten ausgewiesen. Der Kommanditist selbst ist eine AG und hat die stehengelassenen Gewinnanteile aus der KG-Beteiligung unter Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Frage: Werden die KG-Forderungen in der Bilanz der GmbH (durch Formwechsel) weiterhin als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen oder als Kapitalrücklage? Gemäß IDW RS HFA 41, Tz. 8: „... des durch Einlagen zugeführten EK zur Kapitalrücklage ...“ Unseres Erachtens nach handelt es sich gerade nicht um eine Kapitalrücklage, sondern um eine Verbindlichkeit.
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