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Anteilstausch,sperrfristbehaftete Anteile

Gesellschafter A, B und C sind an der ABC GmbH zu jeweils 1/3 beteiligt. Gesellschafter A und B gründen eine neue Kapitalgesellschaft (D-GmbH), an der A und B zu jeweils 50 % beteiligt sind. Die D-GmbH kauft zu 100 % die Anteile an der E-GmbH. Anschließend bringen A, B, C im Wege des Anteilstauschs die Anteile der ABC-GmbH in die D-GmbH ein. Angenommen, beide Gesellschaften – die E-GmbH und die ABC GmbH – sind jeweils 500 T€ wert. Demnach würden dann die Anteile an der D nach Anteilstausch wie folgt aussehen: A 41,67 % B 41,67 % C 16,66 % Fragen: 1. Ist der Anteilstausch steuerneutral möglich? 2. Was passiert, wenn A/B/C die Anteile an der D-GmbH nach fünf Jahren verkaufen? Ist dann ein Gewinn nachzuversteuern?
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