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Mietkauf vs. Ratenkauf bei Wirtschaftsgütern,Sperrfrist des § 5 Abs. 3 GrEStG

Hr. D. hatte im Jahr 2018 ein Hotel (Grundstück inkl. Gebäude) in eine GmbH & Co. KG zu Buchwerten eingebracht gem. § 24 UmwStG. An der KG ist Hr. D zu 100 % beteiligt, die Komplementärin ist die GmbH mit 0 %. Grunderwerbsteuer wurde gem. § 5 Abs. 2 GrEStG nicht erhoben. Nun soll das Hotel verkauft werden (vorzugsweise per Asset Deal). Der Käufer hat Schwierigkeiten mit der Finanzierung, daher ist ein Mietkauf angedacht. Wie ist das vertraglich rechtssicher zu gestalten? Anschaffung und Veräußerung sowie die Belastung durch den Käufer mit Grunderwerbsteuer sollen erst zum Ende des Mietkaufs erfolgen. Die Mieten sollen auf den Restkaufpreis angerechnet werden. Außerdem will der Veräußerer nicht zusätzlich mit GrESt belastet werden aufgrund der Gesetzesverschärfung zum 01.07.2021, Sperrfrist wäre dann bis 2028, da fünfjährige Frist bis 01.07.2021 noch nicht abgelaufen ist.
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