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Einbringung,GmbH

Unser Mandant hält 1/3 der Anteile an einer GmbH. 2/3 der Anteile hält er indirekt über eine Beteiligungs-GmbH, dessen alleiniger Gesellschafter eine UG ist. Die Anteile der UG hält unser Mandant zu 100 %. Kann unser Mandant gegen Gewährung neuer Anteile die GmbH-Anteile in die UG zum Buchwert einlegen, da der UG auch die Anteile der Beteiligungs-GmbH an der GmbH (2/3) zuzurechnen sind? Besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Anteile der GmbH in die Beteiligungs-GmbH zum Buchwert einzulegen und gleichzeitig indirekt über die UG neue Anteile an der Beteiligungs-GmbH zu erhalten?
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