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§ 11 UmwStG,Verschmelzung,Gegenleistung

Wir wollen zwei GmbHs miteinander verschmelzen. An der A GmbH ist A mit 37,24 %, B mit 11,76 % sowie C mit 51 % beteiligt. A und B sind ein Ehepaar, C ist ein fremder Dritter. An der B GmbH ist A mit 37,2 %, B mit 11,8 % sowie C wiederum mit 51 % beteiligt. Bei der Verschmelzung ist keine Gegenleistung vereinbart. Die A-GmbH wird auf die B-GmbH verschmolzen. Danach sollen A mit 37,2 % und B mit 11,8 % beteiligt sein. Frage: Ist die Verschmelzung zu Buchwerten nach § 11 Abs. 2 UmwStG möglich?
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