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Einbringung,GmbH

Unser Mandant hat vor drei Jahren eine deutsche T-GmbH gegründet (Bargründung), die operativ tätig ist und bisher gute Gewinne erzielt hat. Diese werden bisher thesauriert. Die Anteile hält er zu 100 % im Privatvermögen. Nunmehr soll eine Mutter-Tochter-Struktur entstehen. Dazu will er eine weitere deutsche M-GmbH gründen (Bargründung), die Anteile hält er auch zu 100 % im Privatvermögen. In einem zweiten Schritt will er die Anteile der T-GmbH gegen Gewährung von neuen Anteilen an der M-GmbH in die M-GmbH einbringen. Ist dies zu Buchwerten möglich? Spielt es eine Rolle, dass die T-GmbH erst vor drei Jahren gegründet wurde?
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