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§ 24 UmwStG,Einbringung in eine Personengesellschaft,Sonderbetriebsvermögen des Einbringenden

Ein Mandant von uns möchte sein Einzelunternehmen (Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung) in eine GmbH & Co. KG einbringen. Es ist angedacht, die sich im BV befindlichen Gesellschaftsanteile an der Betriebs-GmbH in das Sonder-BV und nicht in das  Gesamthandsvermögen zu übertragen. Entsprechend Rz. 24.05 des UmwSt-Erlasses sollte dies möglich sein, korrekt? Gibt es hierzu weitere Aspekte zu beachten?
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