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§ 20 UmwStG,Entnahmen,Rückwirkungszeitraum

Mein Mandant möchte sein Einzelunternehmen rückwirkend zum 31.8.2021 in eine GmbH umwandeln. Privatentnahmen in Geld wurden seit dem 31.8.2021 nicht vorgenommen (ebenso keine Einlagen). Das Kapital der Zwischenbilanz beträgt 37 T€, also mehr als 25 T€. Nun hat mein Mandant folgende Quizfrage: Wie werden Privatnutzungsanteile, die in den Monaten September, Oktober, November im Einzelunternehmen anfielen (Auto, Telefon), in der Bilanz zum 31.08. behandelt? Diese sind ja als unentgeltliche Wertabgaben wie Entnahmen zu buchen.
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