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Ketteneinbringung,Anteilstausch,Sperrfrist

Eine GmbH & Co. KG wird in eine GmbH umgewandelt. Die Anteile an dieser GmbH will der Eigentümer (Privatperson) in eine Holding einlegen. Dieses scheint auch nach § 21 UmwStG zu gehen. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Anteile dann steuerverstrickt sind und ob er seine Kinder dann an dieser Holding sieben Jahre lang nicht beteiligen darf.
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