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Anteilstausch,Grunderwerbsteuer

An der D GmbH sind MD mit 74 % und RD mit 26 % beteiligt. Die Beteiligungen werden jeweils im Privatvermögen gehalten. Im Betriebsvermögen der D GmbH befindet sich ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden. Die Anteile von MD und von RD sollen durch einen einheitlichen Vorgang im Wege eines Anteiltauschs in eine noch zu gründende Holding eingebracht werden. Nach unserer Auffassung liegt ein qualifizierter Anteilstausch vor. Ein Buchwertansatz ist (auf Antrag) somit möglich. Der Anteilstausch ist bis zum 31.12.2021 rückwirkend zum 01.01.2021 möglich. Teilen Sie diese Auffassung? Löst dieser Vorgang Grunderwerbsteuer aus oder greift hier eine Steuerbefreiung (§ 6a GrEStG?)?
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