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§ 24 UmwStG,Veräußerung erhaltene Anteile,§ 16 Abs. 1 S. 2 EStG

Frau L. war alleinige Inhaberin eines Einzelhandelsunternehmens. Frau L. brachte ihr Einzelhandelsunternehmen in die am 01.10.2016 gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (75 %) zu Buchwerten gem. § 24 UmwStG hierzu neu gegründete OHG ein. Die anderen 25 % des Festkapitals wurden durch ihren Sohn durch Bareinlage geleistet. Frau L. beabsichtigt, 25 % ihrer Anteile an ihren Sohn zu übertragen. Der Kaufpreis setzt sich wie folgt zusammen: – Kontostand ihres Kapitalkontos – zuzüglich anteiliger Jahresgewinn – zuzüglich Anteil am Firmenwert Steuerliche Fragen: a) Welche steuerlichen Folgen hätte eine Veräußerung von 25 % der Anteile von L. zum 31.12.2022; sind hier die zum 01.10.2016 eingebrachten stillen Reserven nachträglich zu versteuern? b) Welche steuerlichen Folgen hätte eine Veräußerung von 25 % der Anteile von L. zum 31.12.2023 bzw. zum 01.01.2024?
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