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§ 20 bis 22 UmwStG,UG

Einer meiner Mandanten (Einzelunternehmer, noch nicht als e.K. eingetragen) ist außerdem 100% Gesellschafter an der A Holding UG (Stammkapital 1.000 €), die wiederum die X GmbH zu 100% hält. Die X GmbH wurde am 16.5.22 gegründet. Mein Mandant möchte nun das Einzelunternehmen rückwirkend zum 1.1.22 in die Y GmbH umwandeln. Dies ist unkritisch und möglich. Anschliessend möchte er bei der A Holding UG eine Kapitalerhöhung um 1 € mit Sachagio = der 100% Anteil an der Y GmbH durchführen und den Buchwertantrag stellen. Nach erfolgter Kapitalerhöhung möchte er die beidne Schwestergesellschaften X GmbH und Y GmbH verschmelzen (Aufnahme der Y in die X und anschliessend Löschung der Y). Meine Fragen: 1. Kann man bei einer UG eine Kapitalerhöhung mit Sachagio machen, solange das Stammkapital noch keine 25 TEUR erreicht hat? 2. Verstößt er mit der Verschmelzung der Y auf die X GmbH gegen die Haltefrist aus der Kapitalerhöhung?
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