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Einbringung,Sperrfrist,Unentgeltliche Übertragung

Unser Mandant betreibt ein wirtschaftlich erfolgreiches Einzelunternehmen (kein negatives Eigenkapital). Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge soll dieses Unternehmen auf den Sohn übertragen werden. Dieser möchte das Unternehmen aus Haftungsgründen in der Form einer GmbH betreiben. In der ersten Variante würde das Einzelunternehmen nach § 6 Abs. 3 EStG zunächst unentgeltlich auf den Sohn übertragen. Im Rahmen einer Bargründung soll das Unternehmen als Aufgeld dann in die neu gegründete GmbH des Sohns gem. § 20 UmwStG zu Buchwerten eingebracht werden. In der zweiten Variante gründet zunächst der Vater die GmbH und bringt das Einzelunternehmen zu Buchwerten in diese ein. Anschließend überträgt er die GmbH-Anteile unentgeltlich auf den Sohn. Unsere Frage: Was ist bei der zweiten Variante zu beachten? Stellt die unentgeltliche Übertragung der GmbH-Anteile einen Sperrfrist-Verstoß nach § 22 UmwStG dar?
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