Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 24 UmwStG,Einbringung von Einzelunternehmen mit negativem Kapital,Funktion von Ergänzungsbilanzen bei Umstrukturierungen von Personenunternehmen

Meine Mandanten (Ehemann und Ehefrau) haben eine GmbH & Co. KG gegründet. Kommanditist 1 (Ehemann) hat einen Anteil gem. Kapitalkonto 1 (Festkapital bzw. Pflichteinlage) i.H.v. von 80 % und Kommanditist 2 (Ehefrau) i.H.v. 20 %. Beide Kommanditisten (K) haben jeweils ein Einzelunternehmen (EU), dass im HR eingetragen ist. Diese EU sollen nun auf die bestehende KG ausgegliedert werden. Es soll zu Buchwerten ausgegliedert werden. 1. Frage zur Erhöhung der Pflichteinlage (Kapitalkonto I) der Kommanditisten: Sind alle Eigenkapitalkonten des jeweiligen EU in die Pflichteinlage des jeweiligen Kommanditisten zu buchen, d.h., um das Eigenkapital inkl. Jahresüberschuss des EU ist die Pflichteinlage des jeweiligen Kommanditisten buchmäßig im Ausgliederungsvertrag zu erhöhen? Oder kann ein Betrag in das variable Kommanditkapital (Kapitalkonto II) gebucht werden? Ich vermute, dass das komplette Eigenkapital zur Erhöhung des Haftkapitals führt, da der Kommanditist hierfür neue Gesellschaftsrechte an der KG erhält. 2. Frage: Das EU der Ehefrau hat ein negatives Eigenkapital. Die Wertverhältnisse (Eigenkapital der beiden EU) entsprechen damit nach Buchwerten auch nicht 80 % zu 20 % gem. Gesellschaftsvertrag der KG. Müssen nun im EU der Ehefrau im Zuge der Ausgliederung die stillen Reserven insoweit aufgelöst werden, bis das Verhältnis wieder 80 zu 20 entspricht? Oder kann der „Fehlbetrag“ der Pflichteinlage bei der Ehefrau auf der Passivseite offen abgesetzt werden (§ 272 Abs. 1 HGB) und auf der Aktivseite handels- und steuerlich als Forderung „noch einzuforderndes Haftkapital“ offen ausgewiesen werden, ohne dass die stillen Reserven aufzulösen sind und dann Ergänzungsbilanzen gemacht werden müssen? Gibt es ein Problem, wenn die stillen Reserven nicht ausreichen, um auf das Verhältnis 80 zu 20 zu kommen? 3. Frage, wenn es zu 2 keine Lösung gibt: Kann alternativ der Ehemann im Zuge der Ausgliederung den fehlenden Eigenkapitalanteil zu den 20 % Haftkapital von seinem EU unentgeltlich an seine Frau übertragen (Freibeträge nach ErbStG ausreichend)? Muss hierzu im Ausgliederungsvertrag hingewiesen werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen