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Sperrfrist,Kapitalerhöhung,Übertragung

Fall: Ein Unternehmer bringt sein Einzelunternehmen mit einem Wert von 1 Mio. € zu Buchwerten in eine GmbH für Gewährung neuer Gesellschaftsrechte ein. Das Gezeichnete Kapital beträgt 25.000 €, das Eigenkapital der Firma 100.000 €. Nach zwei Jahren will der alleinige Gesellschafter seinen Geschäftsführer im Wege einer Kapitalerhöhung beteiligen. Dieser soll 25.000 € einlegen und das gezeichnete Kapital auf 50.000 € aufstocken, wodurch er dann 50 % der Gesellschaftsanteile hält. Der Gegenwert dieser Kapitalerhöhung ist darin begründet, den Geschäftsführer langfristig an die GmbH zu binden. Frage: Verstößt der frühere Gesellschafter mit dieser Kapitalaufstockung der GmbH gegen seine Behalteverpflichtung für seine Anteile (§ 22 UmwStG) und muss durch das evtl. schädliche Verhalten rückwirkend den Einbringungsgewinn versteuern?
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