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§ 21 UmwStG,Weitereinbringung,Anteile

A hat seinen 100-%-Anteil an der X-GmbH im Rahmen eines qualifizierten Anteilstauschs in die Y-GmbH eingebracht. Die Y-GmbH gehört A auch zu 100 %. Somit hat A aktuell 100 % an der Y-GmbH, die wiederum 100 % an der X-GmbH hat. Bezüglich eines möglichen Weiterverkaufs der Anteile an der X-GmbH ist A an die siebenjährige Sperrfrist gebunden. Drei Jahre sind aktuell um. Nun wird überlegt, die Anteile an der X-GmbH (durch die Y-GmbH) zu verkaufen. A möchte verhindern, dass durch das Verletzen der Siebenjahresfrist bei ihm rückwirkend ein einkommensteuerlicher Gewinn entsteht. Frage: Könnte A eine weitere Holding-GmbH gründen, die über der Y-GmbH stehen würde, und die Anteile der X-GmbH in diese neue Holding schieben, so dass A persönlich aber aus der Sperrfrist heraus ist?
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