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§ 20 UmwStG,Kapitalrücklage,Entnahmen

Unser Mandanten haben ihre Mitunternehmeranteile an einer OHG in eine GmbH eingebracht. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte zum 25.05.2021. Seit dem 25.05.2021 rechnen wir die beiden Gesellschafter/Geschäftsführer über den Lohn ab. Nun war die OHG im Besitz eines Pkw im Gesamthandvermögen. Dieser Pkw wurde ebenfalls in die GmbH eingebracht. Der Geschäftsführer, der den Pkw auch privat nutzt, versteuert die private Kfz-Nutzung seit Juni über den Lohn mit der 1-%-Regel. Was mache ich mit der privaten Pkw-Nutzung im Zeitraum 01.01.-25.05.? Zurzeit ist dieser noch über Entnahme und unentgeltliche Wertabgabe gebucht. Dies muss bei der Jahresabschlusserstellung 2021 bei der GmbH nun korrigiert werden. Wie ist das richtige Vorgehen?
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