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§ 3 SodEG,Honorarkraft,§ 32b EStG

Unsere Mandantin führt eine Lehrtätigkeit an der VHS aus und ist selbstständig i.S.d. § 18 EStG tätig. Im Rahmen der Corona-Pandemie hat sie einen Zuschuss i.H.v. circa 2.500 € nach Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) erhalten. Ist diese Einnahme als steuerpflichtige Einnahme zu behandeln, oder unterliegt sie womöglich nur dem Progressionsvorbehalt, da es sich um Leistungen gem. SGB II oder III handelt?
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