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Erwerb Pkw,Anschaffungskosten,§ 4 EStG

Unser Mandant hat für 6.300 € einen Pkw von einer älteren Dame gekauft und den Pkw kurze Zeit später für 900 € wieder verkauft. Der Mandant hat den Verlust deswegen in Kauf genommen, weil er neben dem Pkw auch die Schadensfreiheitsklasse von der Dame übernehmen konnte, um in späteren Jahren bei anderen Fahrzeugen von geringeren Versicherungsbeiträgen profitieren zu können. Es ist davon auszugehen, dass der Pkw nicht 6.300 € wert ist. Wie ist dieser Sachverhalt steuerlich zu beurteilen? Sind die Kosten komplett als Anschaffungskosten zu aktivieren? Ist ggf. eine Aufteilung vorzunehmen? (Unser Mandant ermittelt seinen Gewinn durch EÜR. Eine Erläuterung ebenso für bilanzierende Unternehmen wird gleichermaßen erbeten.)
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