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Einkommensteuer,Vermietung und Verpachtung,Aufteilung Finanzierung

Unser Mandant beabsichtigt, ein MFH mit drei gleich großen Wohnungen zu erwerben. Eine Wohnung soll fremdvermietet werden, die beiden anderen werden eigengenutzt. Ein Teil des Kaufpreises soll fremdfinanziert werden. Kann die Fremdfinanzierung durch getrennte Zahlungen des Kaufpreises der vermieteten Wohnung zugeordnet werden? Muss das Gebäude in Wohnungseigentum aufgeteilt werden, um die Fremdfinanzierung der Wohnung zuzuordnen? Ist eine Kaufpreiszuordnung im Kaufvertrag ausreichend?
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