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Aufrechnung,Zu-/Abflussprinzip,§ 11 EStG

Die Umsatzsteuererstattung 2018 wird mit der Einkommensteuernachzahlung 2018 verrechnet. Laut Abruf des Steuerkontos wurde die Umsatzsteuer auf die Einkommensteuer mit Datum 05.12.2019 umgebucht. Die Steuererklärungen 2018 sind am 05.12.2019 beim Finanzamt eingegangen. Der Einkommensteuerbescheid 2018 vom 28.04.2020 geht am 05.05.2020 ein. Die Umbuchungsmitteilung (Kontostand 28.04.2020) vom 04.05.2020 geht am 11.05.2020 ein. Wann ist der Zahlungsfluss? Wann gilt die Umsatzsteuer als erstattet und wann die Einkommensteuer als bezahlt?
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