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Abbau,Zeitguthaben,Minijob

Frage: Ein bislang als Minijobber Beschäftigter hat derzeit auf seinem Arbeitszeitkonto ein Guthaben von zehn Überstunden. Retrospektiv betrachtet hat er 5.400 € im vergangenen Jahr verdient. Er soll nun künftig zeitlich aufstocken und als Midijobber für denselben Arbeitgeber arbeiten, verdient dann also mehr als 450 € im Monat. Was passiert nun mit dem Zeitguthaben, wenn der Minijob beendet wird? Kann das Arbeitszeitkonto noch unter dem Abgabenregime der Minijobregelungen ausgezahlt werden? Welchen Einfluss besitzt die heutige Auszahlung auf den Status des Minijobs für die Vergangenheit? Kann das Zeitkonto auch mit in die Midijobzeit genommen werden? Wie erfolgen dann die Verbeitragung und Besteuerung des Arbeitszeitkontos, falls es zur Auszahlung gelangt? Ist es sinnvoll/hilfreich, das Minijobverhältnis durch Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu beenden und einen neuen Arbeitsvertrag über den Midijob abzuschließen? Bei der Minijobzentrale sind wir diesbezüglich auf die folgenden Ausführungen gestoßen: „Was passiert mit Zeitguthaben, wenn der Minijob vorzeitig beendet wird? Nach dem Mindestlohngesetz müssen Arbeitgeber noch vorhandene Zeitguthaben in dem Kalendermonat auszahlen, der auf die Beendigung des Minijobs folgt. Beitragsrechtlich ist diese Zahlung jedoch als Einmalbezug dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen. Wenn durch die Vergütung des Zeitguthabens die für die Geringfügigkeit zulässige Entgeltgrenze überschritten wird, hat das keine Auswirkungen auf den Minijob.“
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