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Berechnung,Krankengeld,freiwillig gesetzlich Versicherte

Meine Mandantin ist seit vielen Jahren freiwillig gesetzlich versichert. In den Jahren 2019 und 2020 war sie jeweils relativ lange erkrankt und hat daher Krankengeld erhalten. In den Jahren 2017 und 2018 hatte sie jeweils einen Gewinn von etwa 25.000 € und den Jahren 2019 und 2020 von etwa 60.000 €. Aufgrund der erhöhten Gewinne fordert nun die Krankenkasse die erhöhten Beiträge ab dem Jahr 2019. Laut Aussage der Versicherung wird das Krankengeld jedoch nicht rückwirkend geändert, da die Bescheide (aufgrund der Erkrankung der Mandantin) erst sehr spät ergangen sind und somit nach der ersten Zahlung des Krankengeldes. Ist es rechtmäßig, dass eine nachträgliche Erhöhung der Krankenkassenbeiträge erfolgt, jedoch keine Anpassung des Krankengeldes?
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