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gesetzlicher Betreuer,Kontoführung,Zurechnung Einkünfte

Haben zwei Brüder im Klientel, ein Bruder JFA (behindert, geb. 18.06.1979) hat steuerfreie einmalige Versicherungsentschädigung von 1 Mio. € aus Unfall erhalten (anstatt lebenslanger Rente). Der andere Bruder EA (er ist AG-bestellter Betreuer des JFA) würde, da keine andere Versicherung lebenslange Versorgung wegen gesundheitlicher Risiken des JFA übernimmt, mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung diese Versicherungsentschädigung übernehmen und den betreuten Bruder lebenslang in einem speziellen Heim mit Versorgungsrente versorgen (Pflegeheimkosten ca. 6.000 € mtl.). 1. Frage: Ist das eine Schenkung von JFA an Bruder EA? Unseres Erachtens zu verneinen, da keine Bereicherung bei EA und keine Entreicherung bei JFA vorliegt. 2. Frage: Was geschieht im Hinblick auf Erbschaftsteuer, wenn JFA nach 20 Jahren im Pflegeheim versterben sollte, die Rentenbelastung also für EA ersatzlos entfällt (siehe § 14 II BewG)?
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