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Photovoltaikanlage,Liebhaberei,§ 2 EStG

Unsere Mandantin ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses. Das Haus wird zu 83 % zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Die restlichen 17 % entfallen auf eine Werkstatt, welche der Erzielung von gewerblichen Einkünften dient. Im Jahr 2020 hat unsere Mandantin eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung unter 10 kW angeschafft. Fraglich ist nun, ob unsere Mandantin für den Betrieb der PV-Anlage die Vereinfachungsregelung aus dem BMF-Schreiben vom 02.06.2021 (IV C 6 – S-2240/19/10006 :006) in Anspruch nehmen kann.
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