Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 3 Nr. 36 EStG,§ 90 AO

Zum Sachverhalt: Das Finanzamt untersucht die Steuerfreiheit bzw. Steuerpflicht von nicht gewerblichen Pflegegeldeinkünften des Steuerpflichtigen, der ehrenamtlich eine pflegebedürftige Person betreut. Der zu Pflegende ist weder verwandt noch verschwägert mit dem Steuerpflichtigen („fremder Dritter“). In diesem Rahmen fordert das Finanzamt im Rückfragenbrief umfassende persönliche Auskünfte über die zu pflegende Person (Name, Anschrift, Pflegegrad, Krankenversicherung etc.). Die zu pflegende Person beruft sich auf den Datenschutz und will weder der Weitergabe des Namens noch anderer Auskünfte an das Finanzamt zustimmen. Wie weit greift das Auskunftsrecht des Finanzamt? Welche Informationen müssen/dürfen weitergegeben werden? Auf welcher Rechtsgrundlage darf ein Finanzbeamter Daten von „fremden Dritten“ im Rahmen einer Steuererklärung anfordern?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen