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IAB,Auflösung,Vergessen

Ein im Jahr 2016 gebildeter Investitionsabzugsbetrag wurde trotz Investition im Jahr 2018 nicht aufgelöst und entsprechend zugeordnet. Ist dies nachträglich möglich, auch wenn die Steuerbescheide nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung stehen? Oder ist dieser nun rückwirkend zum Jahr 2016 aufzulösen?
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