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Einkommensteuer,Herstellungskosten,Erhaltungsaufwendungen

Sachverhalt: Herr A hat im Jahr 2016 von seiner Tante ein Mehrfamilienhaus geerbt. Die Tante hatte das Gebäude bereits 20 Jahre vermietet (vier Wohnungen). Bei einer Überprüfung des Gebäudes hat das Stadtbauamt München festgestellt, dass für die Wohnung im Dachgeschoss, die bereits seit 20 Jahren vermietet wurde, keine Baugenehmigung vorhanden ist. Herr A hat nachträglich ein Baugesuch für das Dachgeschoss beim Stadtbauamt eingereicht. Bei der Überprüfung durch das Stadtbauamt wurde festgestellt, dass die Brandschutzmaßnahmen für das Gebäude nicht ausreichend sind und für das Dachgeschoss noch eine Stellplatzablösung zu zahlen ist. Das Finanzamt hatte die Kosten für die Baugenehmigung und für das Brandschutzgutachten sowie die Stellplatzablösung bei der Veranlagung 2016 als Herstellungskosten für das Dachgeschoss behandelt. Das Finanzamt sieht die Kosten im Zusammenhang mit der nachträglichen Baugenehmigung bzw. aufgrund der Nutzungsänderung verursacht. Frage: Nach unserer Auffassung handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen, da die Dachgeschosswohnung bereits seit 20 Jahren fertiggestellt ist und eine Nutzungsänderung (vorher Mietwohngrundstück/weiterhin Mietwohngrundstück) nicht vorliegt. Ist unsere Auffassung richtig?
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