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Kaufpreisaufteilung,Arbeitshilfe des BMF,§ 7 EStG

Unser Mandant hat im Jahr 2019 in Hamburg eine ETW gekauft in bevorzugter Wohnlage (in einem großen MFH). Der tatsächliche BRW ist unstreitig bei 5.600 € je qm. Der Grubo-Anteil ist bedingt durch den sehr großen Komplex bei nur 25 qm insgesamt. Der KP ist inkl. NK 400.000 €. Im Notarvertrag wurde eine Aufteilung des KP vorgenommen, vom FA aber nicht anerkannt (was soweit auch okay ist). Mittlerweile sind wir im Klageverfahren. Nach einigem Hin und Her hat das FA nun die „neue Arbeitshilfe“ zur Aufteilung des KP angewandt und kommt leider immer noch zu einem u.E. irrealen Wert. Demnach läuft alles darauf hinaus, dass ein qualifiziertes Gutachten eingeholt wird; dazu nun folgende Fragen: Durch Anwendung der neuen Arbeitshilfe kommt das FA auf einen Grubo-Anteil von 260.000 € (das sind umgerechnet 9.600 € je qm Grubo; BRW wie gesagt 5.600 €). Es geht also im Ergebnis um 100.000 € Differenz BMG AfA. Es kann doch nicht sein, dass bei einer solch offensichtlichen Diskrepanz ein Gutachten eingeholt werden muss!? Würde das FG im Bedarfsfall dieses Gutachten einholen und falls ja, wer trägt die Kosten dafür? Oder kann es ggf. doch realistisch sein, dass ein bebautes Grundstück wie hier umgerechnet einen fast doppelt so hohen Grubo-qm-Verkehrswert hat?
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