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Geschenk,Bewirtung

Sachverhalt Die Gesellschaft führt jährlich eine Repräsentationsveranstaltung durch. Zu der Veranstaltung werden neben den Mitarbeitern und deren Partnern auch Geschäftspartner wie z.B. Lieferanten, Kooperationspartner, Vertreter der lokalen Politik und Wirtschaft eingeladen. Im Durchschnitt der letzten Jahre nahmen ca. 2/3 Arbeitnehmer und 1/3 Geschäftspartner an den Veranstaltungen teil. Die Veranstaltungen begannen in den Nachmittagsstunden an Samstagen. Nach einer offiziellen Begrüßung und kurzen Vorträgen konnten sich die Teilnehmer frei auf dem Unternehmensgelände bewegen. An verschiedenen Stellen wurden Leistungen und Neuerungen des Unternehmens präsentiert. Für alle Teilnehmer standen kostenlos alkoholfreie und alkoholhaltige Getränke zur Verfügung. Für Kinder wurde ein Betreuungsprogramm organisiert. In den Abendstunden wurde ein umfangreiches Buffet serviert. Es schloss sich ein geselliges Abendprogramm mit DJ und Live-Musik an. Die Veranstaltungen wurden zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteuren, zur Imagepflege und zur Mitarbeiterförderung durchgeführt. Einschließlich des Rahmenprogramms, der Anmietung von Equipment und der Versorgung entstanden je Teilnehmer Aufwendungen von ca. 100 €. Im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung wurden die Kosten der Veranstaltung für Arbeitnehmer als Betriebsveranstaltung i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG bestätigt. Die Aufwendungen für unternehmensfremde Teilnehmer wurden bisher als laufende Betriebsausgaben behandelt. Aus der abweichenden Behandlung der Lohnsteueraußenprüfung ergibt sich folgende Frage: Liegen bei der Teilnahme der Geschäftspartner für den Verzehranteil Bewirtungskosten i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG und für den Teil des Rahmenprogramms Geschenke i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG vor, die nach § 37b EStG der pauschalen Steuer unterworfen werden?
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