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Beitritt eines Gesellschafters zu einem Einzelunternehmen,§ 24 UmwStG,§ 10d EStG,§ 10a GewStG

Die Unternehmerin A betreibt ein Fitnessstudio in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. Bisher wurden aus dem Betrieb des Fitnessstudios Verluste erwirtschaftet. Der einkommensteuerliche Verlustvortrag nach § 10d EStG sowie der gewerbesteuerliche Verlustvortrag nach § 10a GewStG beläuft sich auf jeweils 100.000 €. A möchte zum 01.07.2021 ihren Ehemann B als weiteren Gesellschafter gemäß § 6 Abs. 3 EStG unentgeltlich in das Einzelunternehmen aufnehmen. A und B werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Können die bestehenden einkommensteuer- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge vollständig verrechnet werden?
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