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Einkommensteuer,Kassenbuch,Pflicht zur Führung

Muss ein Unternehmen mit doppelter Buchführungspflicht und Bilanzierungspflicht (im vorliegenden Fall – GmbH) ein Kassenbuch führen, auch wenn alle Geschäfte über die Bank abgewickelt werden und nur der Geschäftsführer der GmbH hin und wieder eine Milch oder einen Kaffee oder sonstige „Kleinigkeiten“ kauft, welche über das Verrechnungskonto von ihm gebucht werden? Falls die Buchungen über Verrechnungskonto nicht (mehr) möglich sind, seit wann ist dies so? Seit 1.1.2017?
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