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November- und Dezemberhilfe,Verein,Beschäftigte

Ich prüfe die Möglichkeit, für einen gemeinnützigen Verein eine der o.g. Hilfen zu beantragen. Eine Bedingung ist jedoch zumindest ein Beschäftigter zum Stichtag 29.02.2020. Mein Verein zahlt aber nur Aufwandsentschädigungen. Wie ist die Beschäftigung zu definieren? Bei den Aufwandsentschädigungen handelt es sich ja nicht um Lohn. Kann ich trotzdem eine der Hilfen beantragen?
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