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§ 35a EStG,Dienstleistungsvertrag,Pflegebedürftigkeit

Unsere Mandantin hatte eine polnische Pflege- und Hilfskraft über ein polnisches Dienstleistungsunternehmen in ihrem Haushalt beschäftigt (es liegt ein ordnungsgemäßer Dienstleistungsvertrag vor), da sie meist bettlägerig war und Hilfe benötigte. Unsere Mandantin hatte den Pflegegrad III. Auf den Rechnungen lässt sich nicht entnehmen, was die polnische Pflegekraft bei der Mandantin gemacht hat. Können diese Kosten an das polnische Dienstleistungsunternehmen als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Krankheitskosten (oder beides) berücksichtigt werden?
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