Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Liquidation,ausländische Gesellschaft

Mit Gutachten-Nr. 52553 vom 21.04.2020 hatte ich bereits die Frage gestellt, wie eine Schlussauskehrung von einer AG in Liechtenstein, die 2019 gelöscht wurde, in Deutschland zu versteuern ist. Es gibt zwei Anteilseigner mit 55/45 % Beteiligung. Ihre Antwort war damals, dass diese Einkünfte gem. § 20 EStG nach dem Zuflussprinzip bei dem Beteiligten mit 45 % zu versteuern sind. Warum nicht gem. § 17 EStG und dann im Veräußerungszeitpunkt, also in dem vorliegenden Fall im Jahr 2019, und nicht erst bei Zufluss der Schlussauskehrung im Jahr 2020?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen