Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Ehegattenveranlagung,Veranlagungsform,Änderungsmöglichkeiten

Ein Mandant möchte für das Jahr 2019 eine Zusammenveranlagung mit seiner Frau beantragen. Die gemeinsame Steuererklärung ist bereits eingereicht. Das Finanzamt hat den Antrag auf Zusammenveranlagung abgelehnt, weil die Ehefrau bereits eine eigene Steuererklärung für das Jahr 2019 mit dem Antrag auf Einzelveranlagung gestellt hat. Die Eheleute haben im Kalenderjahr zusammen in einem Haushalt gelebt. Seit Januar 2021 leben die Eheleute getrennt. Hat der Ehemann noch eine Möglichkeit, die Zusammenveranlagung zu beantragen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen