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Einkommensteuer,Anschaffungsnahe Herstellungskosten,Berechnung

Unser Mandant hat unstrittig im Dreijahreszeitraum den Laden im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses renoviert/verbessert. 1.) Sind für die Basis der 15-%-Grenze die Anschaffungskosten des gesamten Gebäudes relevant oder über einen Flächenschlüssel nur der Teil, der auf den Laden fällt? 2.) Im Zuge dieser Renovierung wurde eine neue Schaufensteranlage eingebaut, für die eine Baugenehmigung benötigt wurde, sowie eine gesonderte Klima-/Heizungsanlage, die ausschließlich für den Laden genutzt wird. Zählen diese Kosten ebenfalls in die 15-%-Grenze oder werden sie nicht einbezogen, weil sie sowieso aktiviert werden müssen?
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