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§ 15 Abs. 2 EStG,H 15.6 EStH,Bestehen einer Betriebsaufspaltung

Eine GmbH wurde bis 2006 aktiv betrieben. Diese hat bis 2006 eine Halle (als einzigen Firmensitz) gepachtet. Die Halle ist bis heute Betriebsvermögen des gewerblichen Verpachtungsbetriebs. Die GmbH hat seit 2007 keinen aktiven Geschäftsbetrieb mehr und besteht nur noch wegen der darin befindlichen Pensionszusage. Es lagen folgende Beteiligungsverhältnisse bei der GmbH vor: bis 2005 100 % HS ab 2006 50 % HS und 50 % CS (als Sohn/Rechtsnachfolger von HS) ab 2/2021 100 % CS (als Sohn/Rechtsnachfolger von HS) Es ist geplant, die GmbH zeitnah im Jahr 2021 zur Liquidation anzumelden. HS hatte mit seiner im Jahr 2008 verstorbenen Ehefrau Gütergemeinschaft und war deren Alleinerbe. Bei der Immobilie war HS als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, hat aber aufgrund der Gütergemeinschaft HS und seiner Ehefrau jeweils hälftig gehört. Ab 2/2021 ist CS alleiniger Eigentümer als Rechtsnachfolger von HS. Da die GmbH-Anteile ab 2006 zu 50 % an CS übertragen wurden, wurde unseres Erachtens in diesem Zeitpunkt die Betriebsaufspaltung beendet. Spätestens mit Aufgabe des aktiven Betriebs der GmbH 2007 besteht keine Betriebsaufspaltung mehr. Unseres Erachtens ist aktuell nur die gewerblich verpachtete Halle im Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs, da dieser bisher nicht aufgegeben wurde. Unsere Fragen hierzu: 1. Stimmen Sie mit unserer Rechtsauffassung überein? 2. Wurde die Betriebsaufspaltung im Zeitpunkt der GmbH-Anteilsübertragung im Jahr 2006 an den Sohn CS beendet? 3. Sind damit die GmbH-Anteile im Jahr 2006 zwingend aus dem Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebes entnommen worden, oder sind diese (was nicht gewollt ist) noch gewillkürtes Betriebsvermögen im Verpachtungsbetrieb? Diese wurden nie dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet, aber es wurde auch nie eine Entnahmehandlung gegenüber dem Finanzamt offengelegt. 4. Wenn die GmbH-Anteile jetzt noch im Betriebsvermögen sind, kann dann zum 30.04.2021 eine Betriebsaufgabe des Verpachtungsbetriebs erklärt werden? Oder liegt dadurch jetzt doch wieder eine Betriebsaufspaltung vor?
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